Kommentar

 

München, 27.11.2011

 

Religion/Gesellschaft

 

War der Papst wirklich in Afrika?

 

von Georg Korfmacher, München

 

 

 

Eine überschwängliche Berichterstattung auf kath.net über die Reise des Papstes der Catholica nach Benin macht stutzig. Schon vor der Reise war feinsinnig darauf hingewiesen worden, dass der Papst in das Land des Voodoo reise. Sonnenwunder scheinen das zu bestätigen. Ebenso wie die 150 Seiten lange APOSTOLIC EXHORTATION AFRICAE MUNUS (Die Aufgabe Afrikas), die den afrikanischen Kontinent zu einen Hort der Glückseeligkeit hochstilisiert.

 

 

 

Der Vorgängerpapst hatte 1995 eineAPOSTOLIC EXHORTATION ECCLESIA IN AFRICA , also die Kirche in Afrika, veröffentlicht. Dem jetzigen Pontifex geht es aber um mehr: um Afrika ganz und gar. Hier sieht er den Vorrat für die Zukunft, auf den die Catholica rechnen könne. In Afrika habe der Papst „die Frische des Ja zum Leben gesehen, eine Frische des religiösen Sinns und der Hoffnung, eine Wahrnehmung der Wirklichkeit in ihrer Ganzheit mit Gott, nicht beschnitten auf einen Positivismus, der am Ende alle Hoffnung auslöscht“. Halleluja!

 

Es ist schwer auszumachen, wohin der Papst da geschaut hat. Sicherlich nicht in das Buch der ehemaligen Nonne Majella Lenzen (Das möge Gott verhüten, DuMont), die von ihrem Bischof vom Hof gejagt wurde, als sie in Ansehung des AIDS-Dilemmas Kondome an kranke Afrikaner ohne Ansehen der Person und Religion verteilte.

 

So wie der Papst das sieht, wären aber gerade die christlichen Gemeinden besonders aufgerufen, sich in ihrem Innern auszusöhnen, um freudiges Werkzeug der göttlichen Barmherzigkeit zu werden. Ach ja, auch der Papst hat ein recht gespaltenes Verhältnis zu Kondomen.

 

Wer je einmal in Benin war, weiss um die soziale und wirtschaftliche Misere nicht nur in diesem schönen aber erbärmlich geschundenen Land. Vor dem täglichen Leben nicht nur in Afrika und dem Beispiel der Majella Lenzen klingt es daher eher wie Hohn, wenn der Papst die Christen in Afrika als Menschen der Hoffung anpreist, denen ihre Brüder und Schwestern nicht gleichgültig sein könnten, als das Salz der Erde und Licht der Welt. War der Papst wirklich in Afrika?

 

Alle weiteren Verklärungen seien dem ungeduldig verwunderten Leser erspart. Nicht aber das wundersame Sonnenwunder über der Veranstaltung in Benin. Die zur Messe gekommenen Gläubigen konnten die Sonne und den Mond gemeinsam am Himmel stehen sehen, so der Vatikankorrespondent der italienischen Nachrichtenagentur AGI. Die Afrikaner im Voodoo-Land Benin deuteten das unmissverständlich als ein „Wunderzeichen, zu dem es durch die Anwesenheit des Papstes gekommen sei.“ Dies stiftete nicht nur bei den Medienleuten, sondern auch bei vielen Bischöfen Verwunderung, zumal es sich mehrmals während der Papstreise ereignet haben soll.

 

Bei all diesem Hokuspokus und abgehobenem Wort-Gedöns drängt sich die Frage auf, ob es sich um eine Pastoralreise des Papstes der Catholica handelte oder um ein Tamtam einer Grosssekte. Ernst nehmen muss man das wohl nicht.

 

Wie dem auch sei, die Armada der Catholica ist schon im Anmarsch: der Päpstliche Laienrat organisiert bereits seinen nächsten Kongress in Afrika.

 

 

 



 

*******

 

 

 

Kommentar

 

München, 24.11.2011

 

 

 

Religion/Gesellschaft

 

Soll der Steuerzahler für Sünden klerikaler Kinderschänder zahlen?!

 

 

 

von Georg Korfmacher, München

 

 

 

Eine eher magere Meldung im SPIEGEL 47/2011 lässt mehr als aufhorchen. Nicht wegen des dort thematisierten Hauens und Stechens um Verwaltungskosten, sondern wegen des Entschädigungsfonds überhaupt. Der wird nämlich zu 2/3 – man höre und staune - aus öffentlichen Mitteln finanziert. Soll schon wieder der Steuerzahler für Sünden klerikaler Kinderschänder zahlen?!

 

Scheinheilig fordert die Deutsche Bischofskonferenz (Catholica), dass der eingerichtete Fonds "weitgehend den Betroffenen zukommen" solle und diesbezügliche Verwaltungskosten "aus anderen Mitteln zu finanzieren" seien. Oh, heilige Scheinheiligkeit!

 

Der Hilfsfonds in Höhe von ca. 120 Mio. € ist zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen finanziert, 80 Mio. € kommen also aus Steuermitteln, mindestens 32 Mio. € davon von Menschen, die auf die klerikalen und jahrelang von den Kirchen vertuschten Machenschaften nur mit Ekel reagieren können. Dabei darf man wohl davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit gläubiger Christen mit den Missbräuchen auch nicht einverstanden ist.

 

 

 

Jeder, der sich an einem Minderjährigen vergeht, wird dafür bestraft und muss die Strafe voll selber tragen. Da hilft gibt es keine Kostenteilung! Ach ja: „bin ich der Meinung, dass die Verantwortung der Päpste und des Vatikans am internationalen Missbrauchsskandal geklärt werden muss. Benedikts beharrliches Schweigen dazu macht ihn als Papst unglaubwürdig.“, meint der Wiener Theologe Wolfgang Bergmann.

 

 

 

Aber nein! In Deutschland wird vor jeder ordentlichen Klärung dieser widerlichen Skandale das Geld überwiegend anderer zur Reinwaschung eigener Schuld eilfertig verteilt, und die Verwaltungskosten sollen die anderen bitte auch noch zahlen. In der Catholica ist solches Gebaren in der Geschichte hinlänglich überliefert (Deschner), und es soll nach deren Willen wohl bis in alle Ewigkeit so sein.

 

 

 

Es geht hier nicht um scheinheilig angeprangerte „Zweckentfremdung etlicher Millionen Euro Wiedergutmachungszahlungen“, sondern vielmehr um Missbrauch des Missbrauchs, um sich als Hüter der Rechte von geschundenen Menschen ins rechte Licht zu rücken.

 

 

 

Aber auch unseren Politikern muss man viel genauer auf die Finger schauen. Die von Bürgern gewählte Regierung hat anfangs des Jahres diesen Entschädigungsfonds beschlossen, der so ganz sicherlich gegen den Willen der Bürger ist und den sie diesen auch nicht hinreichend kommuniziert hat. Pikanterweise sind die Sozial- und Familienminister der Länder involviert, die sonst wegen jeder Zahlung grosses Wehklagen anstimmen. Schiebt man aber den Kirchen etwas zu, schweigt man diskret. Eine solche Vermischung von skandalösem, klerikalem Fehlverhalten mit kostenträchtiger staatlicher Fürsorge ist mit einer laizistisch verstandenen Demokratie unvereinbar und auch für jeden Menschen mit Verstand nicht nachvollziehbar.

 

                                                              

 

 

 

 

 

 

 

*******

 

Kommentar

 

München, 3.11.2011

 

Religion/Gesellschaft

 

DIE LINKE setzt Ausrufezeichen

 

von Georg Korfmacher, München

 

 

 

Mit ihrem vom 21.-23. Oktober in Erfurt heiss diskutierten und dann verabschiedeten Parteiprogramm hat DIE LINKE in mehrfacher Hinsicht Ausrufezeichen gesetzt. Korrektur war noch nicht gelesen, als die Kanzlerin sich eines Urthemas der Linken, nämlich des Mindestlohns, bemächtigte. Eines von vielen Themen, welche die Linke seit Jahren anprangert und derentwegen sie stets von anderen Parteigängern heftig beschimpft wird. Ein weiterer Coup ist auch die Aufnahme des Laizismus in das Parteiprogramm. Damit ist die Linke die erste Partei, die so deutlich und sachlich ein fundamentales Prinzip der Demokratie als Leitmotiv ihrer Politik formuliert. Man darf gespannt sein, wann andere Parteien auch so dezidiert dieses Thema aufgreifen.

 

 

 

Unter dem Titel „Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ stellt DIE LINKE erst einmal grundsätzlich klar, dass sie „das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion“ verteidigt. Damit stellt sie sich an die Spitz unserer derzeitig und zukünftig pluralen Gesellschaft und bietet sich allen Menschen guten Willens als Gesprächspartner an.

 

Der Schlüssel für diese Offenheit gegenüber allen ist die Laizität. Dazu erklärt DIE LINKE kurz und richtig: „Laizismus bedeutet für uns die notwendige institutionelle Trennung von Staat und Kirche.“ Mit dieser Klarstellung nimmt die Linke allen Schmähreden und Böswilligen den Wind aus den Segeln. Laizität wendet sich gegen niemanden, sie führt vielmehr alle zusammen.

 

Nach einem erklärenden Exkurs in die Vergangenheit folgt ein erfrischender Hinweis: „Heute engagieren sich in der LINKEN Christinnen und Christen neben Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, aber auch Atheistinnen und Atheisten für gemeinsame Ziele und Werte, die in den großen Religionen genauso ihre Wurzeln haben wie in den Ideen der Aufklärung und des Humanismus: Soziale Gerechtigkeit, Frieden, Nächstenliebe und Toleranz.“ Damit ist eindeutig die Meinung der Kanzlerin Merkel relativiert, die in ihrem Land nur solche Menschen sehen möchte, die allein das christliche Kulturerbe akzeptieren.

 

In unerwarteter Deutlichkeit will DIE LINKE die Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre soziale Tätigkeit und ihre Unabhängigkeit achten, fordert allerdings auch und im Gegenzug, dass Grundrechte und Arbeitnehmerrechte auch in den Kirchen und Religionsgemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben müssen, und getreu ihrem sozialistisch-demokratischem Auftrag, insbesondere das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz. Damit engagiert sich die Linke eindeutig in einem Feld, das derzeit zunehmend unserer Gerichte beschäftigt, nämlich die Kündigung von Arbeitnehmern kirchlicher Einrichtungen aus welchem Grund auch immer, der mit beruflicher Qualifikation nichts zu tun hat.

 

Dass niemand wegen seines Bekenntnisses benachteiligt werden darf, scheint an sich trivial, wird aber von führenden Politikern höflich und geflissentlich übersehen, indem sie politischen Missbrauch durch die Amtskirchen zulassen. Dazu hatte sich sogar der Papst in seiner Freiburger Rede sehr kritisch geäussert und die Aufgabe von Privilegien seiner Kirche gefordert.

 

Und dann weht da noch ein ganz neuer Wind. „Schulen sollen Wissen über Religionen vermitteln und die wechselseitige Toleranz der Glaubensgemeinschaften fördern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungsauftrags des Staates durch staatlich anerkannte Lehrkräfte zu leisten, unabhängig von kirchlicher oder religionsgemeinschaftlicher Einflussnahme.“ Dieses klare Bekenntnis zur Laizität hätte deren Begründer F. Buisson 1871 in Frankreich kaum besser formulieren können. Natürlich haben sich das geschichtliche und gesellschaftliche Umfeldseither geändert. Gleichwohl ist diese Forderung in Deutschland neu, geradezu historisch. Denn gerade im Bildungsbereich werden die einseitigen und somit diskriminierenden Privilegien der Amtskirchen deutlich und täglich vorgeführt. Dass passt wirklich nicht in unsere heutige Demokratie, die im übrigen von der Catholica vehement abgelehnt wird. So noch kürzlich von Kardinal Marx, der Vorbringen seiner Gläubigen barsch mit den Worten beschied: Demokratie nein, Partizipation ja, aber bitte nach klerikaler Vorgabe.

 



 

 

 

*******

 

 

Staat und Religion:Teil 1

Laizität: vom Bildungsideal zur Staatsraison

 Frankreich, © Georg Korfmacher, 23.4.2011

 

Zwei Daten markieren richtungweisende Evolutionen im Verständnis einer modernen Demokratie in Frankreich: 1871 und 1905.

Der historische Einschnitt war der Untergang des Second Empire und die Ausrufung der 3. Republik 1871, zeitgleich mit der Ausrufung des deutschen Reiches in Versailles. In Frankreich entbrannte ein verbitterter Machtkampf zwischen Royalisten, Monarchisten, und Klerus einerseits, und Republikanern, Kommunisten und Sozialisten andererseits. In dieses Chaos hinein verkündet Papst Pius X. in Rom seine Unfehlbarkeit (ex cathedra) und attackiert heftigst die Sozialisten und Kommunisten in verschiedenen Enzykliken. Ferdinand Buisson kehrt aus seinem frei gewählten Exil in der Schweiz nach Paris zurück und schliesst sich der sozialistischen Regierung an. In ihr wird er Beauftragter für das öffentliche Schulwesen und entwickelt seine Idee von der Laizität als Leitmotiv für ein von Klerikern und kirchlichem Einfluss freies Unterrichtswesen. Er gründet Hochschulen zur Ausbildung von Laien als Lehrer und Lehrerinnen, die noch heute bestehen. Dies war zwar nicht sein primäres Ziel, eröffnete gleichwohl erstmalig vielen jungen Frauen die Möglichkeit, ein vollwertiges Studium zu absolvieren und einen angesehenen Beruf auszuüben.

Ferdinand Buisson (*1849, †1932) war Pädagoge, liberaler Protestant, Sozialist und Friedensnobelpreisträger (1927). Die Laizität als Leitmotiv für eine Erziehung und Bildung an öffentlichen Schulen durch entsprechend ausgebildete Laien ist seine Wortschöpfung (laïcité vs. clergé), die auch seinerzeit nur schwer über die Lippen der Franzosen kam. So einfach und einleuchtend das heutzutage klingen mag, so (r)evolutionär war es seinerzeit.

Die Laizität war zwar ein Donnerschlag, veränderte die Welt aber nicht von einem Jahr zum anderen. Klerus und Adel wehrten sich heftig gegen die fundamentale Annahme der Laizität, dass Glaube Privatsache sei und dass junge Menschen im Sinne des Humanismus und der Aufklärung erzogen werden müssten. Klerus und Adel kämpften vehement um ihre Privilegien. Zu Beginn der neuen Republik war das Erziehungswesen praktisch vollständig in der Hand des Klerus, der nur qua seines Status und ohne jede pädagogische Ausbildung die Jugendlichen zuhause, in Klöstern oder Kirchen unterrichtete. Nur langsam konnte diese Beherrschung überwunden werden, beharrlich und sachlich. Kleriker durften ab sofort nur noch dann als Lehrer tätig sein, wenn sie einen Nachweis für ihre pädagogische und fachliche Ausbildung beibringen konnten.

Daher wurde zunächst ein öffentliches Schulwesen mit Schulpflicht eingeführt. Für Ferdinand Buisson war Bildung der Schlüssel für eine Republik mit mündigen Bürgern. Wie Pilze schossen jetzt katholische Privatschulen aus dem Boden, unterstützt vom Klerus, dem Adel und reichen Bürgertum.

Es dauerte etwa 15 Jahre, bis das neue System stand. Es gab nur noch fachlich ausgebildete Laien als Lehrerinnen und Lehrer, Soutanen und religiöse Symbole waren aus den öffentlichen Schulen verschwunden und die religiöse Erziehung fand ausserhalb der Schule statt.

 

Die so freiheitlich, humanistisch und im Sinne der Aufklärung herangewachsene neue Generation stärkte die Republik entscheidend gegenüber den noch immer agierenden reaktionären Kräften, wobei insbesondere die Frauen mehr und mehr zu Studium, Rechten und Würden kamen, die ihnen von Adel und Catholica bisher verwehrt worden waren.

Die um die Wende zum 20. Jahrhundert mit dem Wahlsieg der Sozialisten 1902 gestärkte Französische Republik wurde zwar durch die unselige Dreyfus-Affaire erschüttert, machte dann aber konsequent den endgültigen Schritt. In der Dreyfus-Affaire hatten sich die Catholica und das Militär durch sehr einseitige sowie durch Religion und Stand motivierte Parteinahmen unliebsam gemacht. So entschloss sich die Regierung zur endgültigen Säkularisierung, das heisst zur konsequenten Trennung der Sachen des Staates von denen der Religion. Im Dezember 1905 wurden die „Lois Combes“ mit der strikten Trennung von Staat und Kirche in allen Bereichen verabschiedet.

Was Ferdinand Buisson 1871 als laizistisches Bildungsideal auf den Weg gebracht hatte, wurde jetzt zur Staatsraison, eine vernunftgeprägte Maxime des Staates völlig getrennt von jeder von Glauben geprägter Doktrin. Die Laizität wurde dann 1946 explizit in die Französische Verfassung der 4. Republik aufgenommen und bestimmt bis heute und mehr denn je das Verhältnis des Staates zur Religion in Frankreich in der Legislative, Judikative und Exekutive.

In einer laizistischen Demokratie ist jede Überzeugung und Initiative willkommen, solange sie Recht und Gesetz achtet und die eigene Meinung nicht anderen überstülpen will. Laizität integriert und ermöglicht die gleichberechtigte und verantwortungsvolle Teilhabe aller am Staat.

 

Staat und Religion:Teil 2

Laizität: das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland

 Deutschland, © Georg Korfmacher, 23.4.2011

 

1871 war auch für Deutschland ein bedeutsames Datum: die Ausrufung des Deutschen Reiches als konstitutionelle Monarchie im Schloss von Versailles nach dem Sieg über Frankreich. Eine grössere Schmach hätte Bismarck sich nicht ausdenken und inszenieren können. Während der Kaiser sich noch ärgerte, dass er nicht Kaiser der Deutschen sondern Deutscher Kaiser heissen sollte, machte sich Bismarck an die Festigung seiner Monarchie. Frankreich war schwer gedemütigt, sein Deutsches Reich sollte jetzt strahlen. Von da an liefen die politischen Entwicklungen von Frankreich und Deutschland auseinander. Während Frankreich sich endgültig von der Monarchie trennte, feierte diese in Deutschland überschwänglich preussisch einen allumfassenden Neubeginn.

Bismarck war konservativer Protestant und legte sich schon bald mit der Catholica an, was summarisch als Kulturkampf bezeichnet wird. Aber auch die Bewegungen der Sozialisten passten dem preussischen Gutsherrn nicht. Mit den sog. Sozialistengesetzen (1878) würgte er alles ab. Den Gedanken des Humanismus und der Aufklärung konnte er sich nicht ganz verschliessen, waren doch Kant und Humboldt hoch angesehen und als deutsche Denker und Forscher über alle Kritik erhaben. Ansonsten aber war alles, was aus Frankreich kam, verpönt bis verhasst. So auch die Laizität (laïcité), die in Deutschland etwas plump mit Laizismus übersetzt wurde und von den Sozialisten auf die Forderung nach der Trennung von Staat und Kirche verkürzt worden war. Diese Forderung gab es an sich schon seit der Französischen Revolu-tion. Die beiden grossen Kirchen, Katholiken und Protestanten, beharrten weiter auf ihren Privilegien und auf Ausgleich für Enteignungen während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Eine groteske Folge davon war, dass im Frankreich der 3. Republik sich die Laizität zunehmend durchsetzte, während im seit 1871 zum Deutschen Reich gehörenden Elsass-Lothringen die Privilegien der Kirchen weiter galten und bis heute gelten, obwohl Elsass-Lothringen seit 1918 wieder französisch ist.Seinen Streit mit insbesondere der Catholica erledigte Bismarck durch die Einführung einer grob zusammengeflickten Kirchensteuer, die nach seiner Meinung die Kirchen unabhängig machen sollten.

Dieses Flickwerk beschäftigte die deutsche Politik weiterhin bis zur Episode von 1919, als in der Weimarer Verfassung einige „partnerschaftliche“ Regelungen zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche skizziert wurden, die im § 140 GG bis heute gelten aber immer noch nicht erledigt sind. Insbesondere die Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen: ein von den Kirchen eifersüchtig gehüteter aber jeder demokratischen Betrachtung Hohn schreiender Schwebezustand. 1925 und mehr denn je zeterte der Papst gegen die Laizität als der „Pest der Zeit“. Erstaunlicherweise ist die Laizität heute wieder ein Dauerthema.

Kirchenkritische Staatsbürger erkennen in ihr eine Säule der Demokratie, während sie von der Catholica und übereifrigen Christen in die Ecke des Atheismus und Fundamentalismus gedrängt wird. Dabei hat sich die Catholica schon mehr oder weniger mit der Laizität „angefreundet“. So im 2. Vatikanischen Konzil mit einer „relativen“ und dann erst 2008 bei einem Papstbesuch in Frankreich mit der „positiven“ Laizität.

Für beide Begrifflichkeiten bleibt sie eine schlüssige Erklärung zwar schuldig, aber das klingt so, als ob sie jetzt die Laizität erfunden hätte.

Aber die Catholica und insbesondere ihre Anhänger tun sich schwer mit diesem Fundament einer Demokratie. Sie ist zwar in aller Munde, aber kein Politiker will sie haben, fürchtet man doch um Wählerstimmen und wohlwollende Unterstützung durch die „Amtskirchen“.

Dabei ist allein dieser Begriff schon ein Hohn. Ein Hohn auf die Demokratie und auf den die Kirchen begründenden Gottesglauben. In einer Demokratie sind zunächst alle gleich. Das steht so explizit in unserem Grundgesetz. Trotz massiver demografischer Veränderung und einem schwindelerregenden Vertrauensschwund in der Bevölkerung bestehen die Amtskirchen heute noch auf Privilegien, die sie sich allenfalls erschwindelt oder erzwungen haben, so z.B. das Kirchensteuerrecht. Zuletzt zementiert durch das Konkordat mit Hitler von 1933, fungiert der Staat als Inkassobüro der Kirche für die Eintreibung der Kirchensteuer.

Ein Neugeborener, der nach einem makabren Exorzismus getauft und Glied der Catholica wird, lebt zunächst fröhlich dahin, bis er als Erwachsener irgendwann und irgendwie ins Grübeln gerät und an Kirchenaustritt schon allein wegen der zwangsweisen Erhebung der Kirchensteuer denkt. Nun kann er aber nicht zu dem Pfarrer gehen, der in getauft hat, nein er muss zu einer staatlichen Stelle (Standesamt, Gemeinde) gehen, um seinen Kirchenaustritt zu erklären. Und im Handumdrehen ist er exkommuniziert. Die liebende Kirche straft mit Verbannung. Was hat der Staat in solchen Angelegenheiten der Kirche mit solch gravierenden Folgen für den Gläubigen zu suchen?

Diese Groteske ist typisch und quasi exklusiv deutsch. Während der Vatikan nämlich seit 2006 fordert, dass ein Kirchenaustritt nicht automatisch zur Exkommunikation führt, bestehen die deutschen Bischöfe auf ihrem Privileg der Kirchensteuer als Druckmittel und Strafe für abgewähltes Kirchenreglement. Was hat Glaube mit Steuerzahlen zu tun? In Frankreich kann man fröhlich Christ sein ohne Zwangsgeld, und schon gar nicht vom Staat eingetrieben! Eine deutsch-christliche Absurdität bar jeder demokratischen Vernunft. Staat und Kirche mauscheln hier wider jedes Demokratieverständnis. Mit einem Knopfdruck kassiert der Staat stattliche Inkassogebühren und die Amtskirchen partizipieren anstrengungslos am Fleiss ihrer Gläubigen.

Aber dieser Wahnsinn hat Methode. Nicht nur der gläubige Ehepartner zahlt, auch seine bessere, ungläubige Ehehälfte. Um diesen Unsinn zu erklären, bedarf es christlicher Heilsversprechen. Vernunft muss man da ausknipsen. Wen wundert’s, dass diesen Unfug immer mehr Menschen erkennen und für sich abschaffen. Allein dieses Beispiel führt das christliche Erbe als Wiege unserer Kultur ad absurdum.

Ein Ausweg aus dieser Kalamität ist die Laizität nach französischem Vorbild und als Grundpfeiler einer echten Demokratie.



 

*******                                                                                      

 

Papst in der Bredouille

von Georg Korfmacher,  München, 8.2.2011


Nicht nur von der eigenen Vergangenheit eingeholt, wird der Papst rechts und links von Problemen überholt. Bunt geht es durch- und gegeneinander. Eine Ordnung oder Richtung ist nicht erkennbar.

 

Geht es nach Mag. theol. Michael Gurtner (kath.net 7.2.2011) ist alles „verzweckt“ und sehr verzwickt. Was der Papst seinerzeit und heute 144 Theologen anregen ist für ihn „ein himmelschreiender Skandal“, eine „Forderungen nach einer Protestantisierung der katholischen Kirche“. Und der Papst ist unvermittelt in der Bredouille. Wie soll er denn heute gegen sich selbst Stellung beziehen. Gurtner will partout keine Verbindung zwischen dem missbräuchlichen Gebrauch der „Glieder der Kirche und auch des Klerus“ und der Hinterfragung des Zölibats sehen. Ginge es hier nicht um Strafrecht, könnte einem das Gezänk der Catholica gleichgültig sein. Aber leider kommen ihre Gebaren immer wieder in Konflikt mit den Spielregeln unserer Republik und provozieren geradezu den Ruf nach konsequenter Trennung von Staat und Religion.

Aber siehe da, die Laizisten in Deutschland stehen gar nicht allein. „Es ist zwingend erforderlich, religiöse und staatliche Angelegenheiten voneinander zu trennen,“ fordern katholische Bischöfe. Und Terry Sanderson, Präsident der britischen National Secular Society (NSS) kommentiert typisch englisch:„Es ist erstaunlich, dass die katholischen Bischöfe in Pakistan die Vorteile des Säkularismus erst entdecken können, wenn sie die verfolgte Minderheit sind“. (Arik Platzek in wissenrockt, 6. Februar 2011)

Anlass der Forderung ist die Diskussion um eine Reform der Blasphemiegesetze in Pakistan, auf dem die Catholica in Deutschland geradezu dogmatisch besteht. Unser § 166 StGB ist ein Schwert zur Verteidigung des christlichen Gottes, während es bei den Mohamed-Karikaturen in der Scheide blieb. Gleiches Recht für alle?

Trotz anderer Beteuerungen tut sich der Papst schwer mit dem Islam. Schon bei seiner Vorlesung in Regensburg hatte er die Muslime schwer vergrault. Und jetzt wieder stempelt er die in Tunesien für Demokratie und Laizismus demonstrierenden Menschen als Fundamentalisten ab, hatte er doch in seiner „Friedensbotschaft“ zum 1. Januar Laizismus mit Fundamentalismus gleich gesetzt. Theokratie und Demokratie vertragen sich ganz offenbar nicht.

Und jetzt noch die Initiative des Vatikans mit dem „Vorhof der Heiden“. Geht es jetzt allen Ungläubigen an den Kragen? Ein Blick zurück ohne Zorn muss gleichwohl hellhörig machen. Der grosse Papst Gregor hatte seinerzeit seinem Mitbruder Januarius von Calaris auf Sardinien wärmstens empfohlen, nach vergeblicher überzeugender Ermahnung, die freien Menschen durch strenge Kerkerhaft zur Reue zu bringen, um so durch körperliche Qualen die Ungläubigen zum erwünschten guten Glauben zu führen. (Deschner: Kriminalgeschichte des Christentums, Bd 4, S. 175) Von den Weisungen für Sklaven ganz zu schweigen. Heute haben wir sicherlich von der Hirtensorge des Papstes ähnliches nicht zu befürchten. Aber wie sieht es da bei den radikalen Christen der Emmanuel-Bruderschaft, oder bei Opus Dei oder der Pius-Bruderschaft aus?

Vor dem geplanten Papstbesuch passen solche Schlagzeilen weder der Catholica noch unseren Politikern, die gerade von Kardinal Brandmüller wegen Einmischung in kirchliche Angelegenheiten peinlich abgekanzelt worden sind. Und der Papst schweigt bei seiner verzweifelten Suche nach einem Ausweg. Vielleicht stolpert er dabei über Kurt Tucholsky: Was die Kirche nicht verbieten kann, das segnet sie. Oder typisch amerikanisch: Wenn Du es nicht schlagen kannst, kaufe es! Sonst droht nach Küng eine zweite Reformation.

 

*******                                                                               

Laïzität: Eine unterschätzte Staatsraison   

Georg KorfmACHER; München, 29.1.2011

 

An fing alles mit dem Humanismus, der den Menschen in den Mittelpunkt rückt. Montesquieu, Kant, Humboldt, Hume etc. Seinerzeit revolutionär war die von Montesquieu geforderte „séparation des pouvoirs“, die Trennung der Gewalten in Legislative, Judikative und Exekutive, im Deutschen mild mit Gewaltenteilung bezeichnet. Dabei geht es echt um strikte Trennung! Und schon Montesquieu postulierte, dass die Liebe zur Demokratie sich in der Liebe zur Egalité zeigt.

Und dann die Aufklärung mit den Zugpferden Rousseau, Voltaire, Diderot, die in die Erklärung der Menschenrechte von 1789 mündete. Die französische Revolution liess nicht lange auf sich warten. Napoleon fegte die sich in alles einmischende Catholica in Frankreich mit einem Schlag in der Säkularisation hinweg und trennte Staat von Kirche prinzipiell.

Und schliesslich und in konsequenter Fortführung von Humanismus, Aufklärung und Säkularisation die Laïcité, 1871 als konsequente Trennung von Staat und Kirche von Anfang an. Kirche deshalb, weil damals in Frankreich die Catholica den Ton angeben wollte und vielfach auch nachdrücklich tat. Ihr Schöpfer Ferdinand Buisson war ein „liberaler“ Protestant und Pädagoge, der seine Laïcité als Bildungsideal für die Reorganisation des Bildungswesens in der 3. Republik konsequent ein- und durchsetzte. Ab sofort gab es von der Volksschule bis in die Universitäten nur noch Laien als Lehrer, in neu geschaffenen Schulen fachlich und pädagogisch ausgebildet, was unerwartet vielen Frauen zu Studium und Beruf verhalf. Religionsunterricht und religiöse Symbole und Trachten sah man in öffentlichen Bildungseinrichtungen nicht mehr. Das war Sache der Kirche ausserhalb der Schule. Schulpflicht generell, dreistufiges Bildungssystem und Religion als Privatsache haben sich gegen den unermüdlichen Widerstand der Catholica so überzeugend durchgesetzt und Gefallen im Volk gefunden, dass die Laïcité, bei uns etwas plump Laizismus, 1905 als Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche verabschiedet und 1946 dann in die französische Verfassung aufgenommen wurde. In 60 Jahren vom Bildungsideal zur Staatsraison und dort seit nunmehr über 100 Jahren mit Erfolg praktiziert.

Wenn man bei uns die ja auch aus Frankreich kommende Gewaltentrennung wie selbstverständlich hinnimmt, kann es schon verwundern, dass wir Probleme mit der Trennung von Staat und Kirche haben, sei es, weil wir uns von unseren linksrheinischen Nachbarn nichts sagen lassen wollen, sei es aus purem Desinteresse seit mehr als 100 Jahren. Dabei zwickt und knirscht es heute in tausend Fugen und Ecken unserer Politik, die alle mit der mehr als hinkenden Trennung von Staat und Kirche zu tun haben. Am lautesten schreien wir, wenn es um unser gutes Geld geht, und ärgern uns masslos, wenn ein staatlicher Büttel zwangsweise und ohne Widerspruch Kirchensteuer eintreibt. Dabei geht es aber um viel mehr.

Die Legislative hat religionsbezogene Gesetze gemacht, so z.B. den Gotteslästerungsparagrafen, der Christliches schützen soll, Muslimisches aber nicht. Und dann noch das Kirchenrecht mit Vertuschung und Verheimlichung (siehe Kinderschändung) neben dem Zivilrecht. Kirchliches Mediengesetz, CIC, Tendenzbetriebe etc.etc.

Die Judikative urteilt so kirchenfreundlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon kassierend eingreifen musste, während gleichzeitig unsere höchsten Richter hinter verschlossenen Türen mit der Catholica kungeln, um sich über laizistische Tendenzen abzustimmen.

Von der Exekutive ganz zu schweigen, die religiöse und andere Minderheiten laufend diskriminiert. Nicht zu vergessen unsere Kanzlerin, die in unserem Staat nur Leute sehen will, die das christliche Menschenbild akzeptieren. Na Prost! Auf einen Schlag müssten dann so um die 25 Mio. Menschen auswandern.

Geradezu kindlich hilflos murksen wir an Symptomen herum, ohne der Ursache den Garaus zu machen. Wir unterschätzen alle die demokratiebildende Kraft der Laïzität. Da geht es gar nicht um Religionskritik oder –unterdrückung. Es geht nur, aber das vehement, um die Gleichheit aller vor dem Gesetz und um Nichteinmischung in die Privatsphäre, solange man nicht gegen Recht und Gesetz verstösst. Es geht um echte Demokratie.

Aber bitte um Gesetze ohne religiöse Tünche und ohne Bevorzugung der einen, was zwangsweise zur Benachteiligung von anderen führen muss. In einem Leserbrief an den MM hatte ich im Zusammenhang mit der beginnenden Diskussion um die vertuschten Kinderschändungen in der Catholica geschrieben: „Scheinbare Lappalien bringen es an den Tag. Was für den einen jahrtausendjährige Übung ist, ist für den anderen unerträgliche Beleidigung. Zwischen CIC und Zack und Hick und Hack ist die derzeitige Situation der katholischen Kirche eine jammervolle Demonstration ihrer Weltlichkeit. Der Papst befindet sich wieder einmal in der Patsche zwischen Theologie und Politik, zwischen den Machenschaften der Kurie und dem Heil der Menschen, zwischen Macht und Angst innerhalb und außerhalb des Vatikans, unentschlossen zwischen entrückter Verzückung und miserablem Management. Hätte Jesus gewusst, was aus seiner Bewegung einmal werden würde, hätte er sich möglicherweise nicht ans Kreuz nageln lassen." Dazu stehe ich nach wie vor. Laizismus ist eine durch und durch demokratische Staatsraison, für die es sich endlich und nachhaltig zu kämpfen lohnt, auch und GERADE BEI UNS. 

 

*******                                                                                

 

Oberstes Gericht kungelt mit Kirche

von Georg Korfmacher, München, 20.1.2011

 

Paradox: Über was unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 21.1.2011 im Bundesverfassungsgericht mit Dr. Robert Zollitsch gekungelt werden soll, wird schon vorab herausposaunt (Pressemitteilung Nr. 5/2011 des BVG), nämlich „Die Zuordnung von Staat und Kirche in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller laizistischer Bestrebungen“. Dabei hatte doch gerade erst der Papst in seiner Neujahrsbotschaft 2011 zum Weltfrieden den Laizismus bereits religionsfeindlichem Fundamentalismus zugeordnet. Schlimmer und böswilliger kann ja wohl nicht zugeordnet werden. Das allerdings in Kontinuität mit der Aussage eines früheren Papstes, der den Laizismus die Pest seiner Zeit zieh, und gleichzeitig im Widerspruch zur Aussage des jetzigen Papstes, der den positiven Laizismus à la Sarkozy „gut“ findet. Aber vielleicht bringen die klugen Köpfe unserer obersten Richter etwas Ordnung in diesen Wirrwarr. Dabei reden die Herren erst heute auf jeweils allerhöchster Ebene über ein Thema, das bei unseren Nachbarn in Frankreich seit über hundert Jahren Staatsraison ist, nämlich die strikte Trennung von Staat und Kirche.

Gespannt kann man auch sein, was die Herren wohl zum Thema „Religiöse Symbole und Öffentlichkeit“ plaudern, zumal die Catholica während ihrer Eroberung der Welt radikal alle religiösen Symbole Andersdenkender vernichtet hat. Gleichgültig ob die im stillen Kämmerlein oder öffentliche. Aber die Macht wie seinerzeit hat die Catholica heutzutage nicht mehr. Jetzt hat sie Angst, dass es ihr an die Symbole geht.

Aber warum scheut die Catholica bei dem gesellschaftspolitischen Thema Laizismus die Öffentlichkeit? Sie hat doch so viele Kanzeln über zugegeben zunehmend leeren Bänken. Was hat sie den höchsten Richtern denn zu flüstern, was keiner wissen soll? Zum Thema christliche Nächstenliebe oder anderen schönen Worten aus den Evangelien wird sicherlich nicht geschwätzt.

Unsere höchsten Richter sollten sich auf jeden Fall die Mahnung des grossen Kultur- und Literaturkritikers Johannes Scherr merken: „So oft der Staat ….. mit der Kirche sich einlässt, wird er der verlierende Teil sein“.

 

 

                                                                                                      

 

 

 





Kommentar

München, 1.12.2011

Kultur / Religion:

Papst fordert Verzicht auf Privilegien – Teil 6: Die Crux mit dem Kreuz

Deutschland nach dem Kruzifix-Urteil des EGMR

 

Mit Spannung erwartet und dann ganz schnell vergessen! Die Gegner von Kreuzen in Schulen hatten den Champagner schon kalt gestellt, wurden aber auf den Boden der Wirklichkeit zurückgeholt. Keine Europa überdeckende Entscheidung, jedes Land muss das für sich entscheiden. Hoch lebe die Meinungsvielfalt! Die Crux mit dem Kreuz bleibt.

 

Am 18.3.2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das christliche Kreuz in italienischen Schulräumen hängen darf. Die Klägerin hatte die Absicht, mit diesem Fall in Italien eine Entscheidung herbeizuführen, wonach in ganz Europa kein Kreuz mehr in den Schulen hängen dürfe. Kleinlaut begrub sie ihr Vorhaben mit der Bemerkung, dass es ihr nur auf die Klärung ankam. Nun ist die Sache klar: jedes Land entscheidet nach eigenem Ermessen. Aber ist das wirklich ein Sieg für das Kreuz, das die EU-Richter für zu belanglos erachten, als dass es eine nachhaltige Wirkung entfalten könne, während der CSU-Politiker Singhammer es für ein Zeichen der „Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welchen religiösen Bekenntnisses“ hält. Damit befindet er sich allerdings in kuriosem Widerspruch zum Erfinder des Christentums, Paulus ex Tarsus, der im Kreuz ein Ärgernis sah, deutete es doch auf den unwürdigen Tod des von ihm so genannten Christus hin. Kruzitürken!

Nun, in Deutschland braucht man nicht weiter abzuwarten. Seit1995 gibt es bereits ein Urteil des BVerfG (Az: 1 BvR 1087/91) zum Thema Kreuz in öffentlichen Schulen: Sie dürfen dort nicht hängen. Der Leitsatz des Urteils ist erfrischend klar: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 1 GG.“ Basta, Amen! Zudem bescheinigt das BVerfG dem Bayerischen Freistatt: „§ 13 1 3 BayVSO ist mit Art. 4 1 GG unvereinbar und nichtig.“

Neben dem paukenschlagartigen Tenor sind die Begründungen des Urteils eine wahre Fundgrube laizistischer Anschauungen. So z.B. unter II. 1.: „Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des einzelnen“, also Privatsache. Konsequent hat jeder die „Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben“. In unserer pluralistischen Gesellschaft ist es zwar nicht möglich „von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben“, ganz anders aber in einer „vom Staat geschaffene Lage, in der der einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist“.

Nach der weisen Auslegung der Richter verleiht Art. 4 1 GG „dem einzelnen und den religiösen Gemeinschaften aber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ihrer Glaubensüberzeugung mit staatlicher Unterstützung Ausdruck zu verleihen“. Ganz im Gegenteil begründet das GG den „Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen“. Und weiter schreiben die Richter unseren Politikern hinter die Ohren, dass der Staat „die friedliche Koexistenz nur gewährleisten (kann), wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. Er darf daher den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden“. Dabei komme es auf die zahlenmäßige Stärke oder die soziale Relevanz nicht an, der Staat habe vielmehr auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten. Also: keine Sonderbehandlungen, keine Privilegien, keine Diskriminierungen.

Jedoch besonders bei der Bildung von Kindern und Jugendlichen übersehen Kleriker und Kultusminister gerne, dass es „Sache der Eltern ist, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten“. Daher sei es das Recht der Eltern, ihre „Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen“. Leider mischen sich hier Kirche und Staat nach wie vor penetrant in die ureigenen Rechte der Eltern ein und untergraben deren Erziehungshoheit. Im Rahmen der „allgemeinen Schulpflicht führen Kreuze in Unterrichtsräumen dazu, daß die Schüler während des Unterrichts von Staats wegen und ohne Ausweichmöglichkeit mit diesem Symbol konfrontiert sind und gezwungen werden, "unter dem Kreuz" zu lernen“. Das trifft in Deutschland nicht nur für Schulräume zu, sondern auch für zahlreiche andere Institutionen, denen der Bürger nicht ausweichen kann (Standesamt, Gericht u.ä.). Das BVerfG hat schon einmal einen Zwang darin gesehen, „entgegen den eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen einen Rechtsstreit unter dem Kreuz zu führen“.

Das BVerfG sagt uns aber noch viel mehr. Es belehrt uns z.B., wie wir den immer wieder missbrauchten Hinweis auf die „vom Christentum mitgeprägte abendländische Kultur“ zu verstehen haben und verstehen dürfen. Ein solcher Hinweis darf sich nur auf „die Anerkennung des prägenden Kultur- und Bildungsfaktors“ beziehen, nicht jedoch „auf die Glaubenswahrheiten der christlichen Religion“. Das schliesst also alle Taten ein, die im Namen des Kreuzes begangen worden sind: Kreuzzüge, Inquisition, Glaubenskriege mit abertausenden Toten etc. etc. Nur bei einer solchen Sicht sei dieser Hinweis auch gegenüber Nichtchristen durch das Fortwirken geschichtlicher Gegebenheiten legitimiert. Also: Immer noch Kreuzzüge und Inquisition. So gesehen ist es nicht verwunderlich, wenn sich viele Menschen mit der vom Christentum geprägten abendländischen Kultur nicht identifizieren können. Pech gehabt, Herr Singhammer, das Kreuz ist geradezu das Glaubenssymbol der Christen schlechthin und darf nicht nolens volens allen Menschen aufgebürdet werden. „Es wäre eine dem Selbstverständnis des Christentums und der christlichen Kirchen zuwiderlaufende Profanisierung des Kreuzes, wenn man es, …, als bloßen Ausdruck abendländischer Tradition oder als kultisches Zeichen ohne spezifischen Glaubensbezug ansehen wollte“, so das BVerfG. Und damit geht es über das banalisierende Verständnis des EGMR weit und deutlich hinaus.

Und so ist der scheinbare Sieg des Kreuzes im Urteil des EMGR möglicherweise nur ein Pyrrhus-Sieg. Das oberste Deutsche Gericht hatte das schon weit vorher eindeutig anders geregelt. Das Privileg des Symbols des Christentums in öffentlichen Räumen unserer Republik muss weg.

 

*******

Kommentar

München, 16.11.2011

Religion/Gesellschaft

Papst fordert Verzicht auf Privilegien – Teil 5: CIC und staatlicher Lohn?

von Georg Korfmacher, München

 

Rein vordergründig betrachtet hat der CIC der Catholica mit unserem GG nichts zu tun. Und doch birgt der Codex Iuris Canonici für Kleriker einen schier unlösbaren Loyalitätskonflikt: Als Bürger sind sie dem Staat und seiner Verfassung, als Kleriker vorrangig aber dem Vatikan und seinem CIC verpflichtet. In Deutschland ist die Situation besonders perfide und einmalig: die höchsten Würdenträger der Catholica lassen sich vom Staat aus öffentlichen Steuergeldern löhnen. Und wer beisst schon die Hand, die einen füttert?

Das macht z.B. den Münchner Kardinal Marx materiell abhängig vom Staat, selbst wenn er das weit von sich weisen mag (er hat ja eigenes Vermögen), und erlaubt dem von der eigenen Kirche geschassten Bischof Mixa einen Ruhestand in Saus und Braus. Knapp 0,5 Mrd. € lässt sich unser Staat das Wohlwollen höchster Würdenträger kosten. Wofür? Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das „Gehalt“ (ca. 11T€/Monat steuerfrei) des Münchner Kardinals auch von jenen 40 % unserer Bevölkerung finanziert wird, die nicht Katholiken sind. Welchen Dienst erweist eigentlich der Kirchenfürst diesen Nicht-Katholiken dafür? Jeder, der sich so „aushalten“ lässt, wird in unserer Gesellschaft eher verachtet. Allzu leicht gerät man in den Ruf der Made in einem Speck, den die Politik beifallsheischig ausgelegt hat. Bewundernswert da die Aussage eines Domdekans, der für seine Dienste lieber von der Kirche als vom Staat entlohnt würde, weil er dadurch geistig freier wäre. (Dr. L. Wolf auf einer Veranstaltung der evangelischen Akademie München am 10.11.2011). Priester sind nach Worten des Papstes (Generalaudienz am 9.11.2011) zu einem Leben aufgerufen, dessen einzige Sicherheit Gott und sein Wort sein soll. Umso weniger überraschend daher auch seine Forderung nach Aufgabe von Privilegien bzw. Vergünstigungen, die vom Staat angeboten werden.

Aber Kirchenfürsten der Catholica fühlen sich - vom Staat materiell abgesichert - wohl im Schosse einer Kirche, der sie unverbrüchliche Treue und Gehorsam geschworen haben. Das CIC schützt sie, ist es doch nach Buch VI, Can. 1311 CIC „das angeborene und eigene Recht der Kirche, straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.“

Unabhängig davon, dass es in einer Demokratie kein „angeborenes“ Recht (mehr) geben darf, kommt es noch feiner. Es wird nämlich nicht bestraft, wer „aus Unterlassung der gebotenen Sorgfalt (etwas) getan hat“. Als Demokrat fragt man sich da schon, mit welcher Begründung es in unserem Staat kirchliches Recht und Rechts-Sprechung neben unserem GG gibt, welches z.B. die Vertuschung von Straftaten vor dem Gesetz fördert. Nach dem im Eilverfahren selig gesprochenen Vorgänger-Papst „ist der Kodex (CIC) als unerlässliches Instrument anzusehen, mit dessen Hilfe die erforderliche Ordnung im persönlichen wie gesellschaftlichen Leben wie in der Leitung der Kirche selbst sichergestellt wird“. Ausserdem ist es das „vorrangige gesetzgeberische Dokument der Kirche, das sich auf das juridische und gesetzgeberische Erbe der Offenbarung und der Überlieferung stützt“. Dabei hatten seinerzeit Priester keinerlei (Land)Besitz als Lohn. Die Catholica schwebt ganz offensichtlich in einer anderen Welt.



 

 

*******

Kommentar

München, 6.11.2011

Religion/Gesellschaft

Papst fordert Verzicht auf Privilegien – Teil 4: Arbeitsrecht der Amtskirchen

von Georg Korfmacher, München

 

Nach einer weisen Praxis von Juristen und auch anderer Menschen mit Verstand erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Demnach darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (Grundrecht nach Art.3.3 GG). Diese Maxime beherrscht unabdingbar unser demokratisches Verständnis und Handeln.

 

Die tägliche Wirklichkeit stellt sich gegenüber diesem hehren Grundsatz eher jämmerlich dar. Während die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland den Vorteil des Schutzes des Betriebsverfassungsgesetzes geniesst, um sich in dem komplexen Beziehungsgeflecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu orientieren und sicher zu fühlen, steht eine sehr grosse Zahl von Arbeitnehmern amtskirchlicher Einrichtungen im Regen. Entgegen jedem demokratischen Verständnis und dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (GG Art.3.1) unterliegen Arbeitnehmer dieser Einrichtungen besonderen Regeln, sind vor dem Gesetz also nicht gleich. So z.B. in Sachen Streikrecht. Das vielstrapazierte Selbstordnungsrecht nach Art. 137 der WRV sagt in Abs. (3):„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Diese Regelung ist in unser GG durch Art. 140 übergenommen worden. Also müssten sich die amts-kirchlichen Einrichtungen eigentlich an die „Schranken“ des geltenden Gesetzes halten. Arrogant und in der Überzeugung, die Wahrheit gepachtet zu haben, setzen sie sich aber selbstherrlich über Art. 9 Abs. 3 GG (auchArt. 2 Abs. 1 GG) hinweg, in dem – im Einklang mit dem BVerfG – das Streikrecht verankert ist. Wie ist so etwas in einer Demokratie überhaupt möglich?

Beflissene Advokaten werden sofort eine Vielfalt von vertraglichen Regelungen zwischen Staat und Amtskirchen anziehen, um die Rechtmässigkeit dieses Kuriosums zu verteidigen. Dabei übersehen sie geflissentlich, dass nicht rechtens sein muss, was juristisch scheinbar „sauber“ geregelt ist. Hier geht es nicht um juristische Spitzfindigkeiten oder doktrinärer Vorstellungen, sondern um die Abbildung unserer gesellschaftlichen und gesetzlichen Wirklichkeit. Ein Arbeitnehmer möchte Entgelt für das, was er kann, und nicht für das, was er sonst noch an Phantasien im Kopf hat.

Alles andere wäre auch aus Sicht eines Arbeitgebers absurd! Man stellt eine Buchhalterin ja wegen ihrer Qualifikation ein und nicht wegen ihrer Einstellung, ob sie zu verbuchende Summen katholisch oder evangelisch sieht. Und wenn es einen Bruch oder eine Situation, welcher Art auch immer, in ihrem Leben gibt, hat das mit ihrer beruflichen Qualifikation meistens absolut nichts zu tun.

Deutsche Gerichte tasten hier noch suchend herum, berücksichtigen aber neuerdings zögerlich die Interessen der Arbeitnehmer in der Befürchtung, dass sonst der EuGMR in Strasbourgbei Anrufung ihre Urteile kassiert, weil Menschenrechte vor Kirchenrecht gehen. Man kann in Arbeitsverträge zwar hineinschreiben, was man will, im Streitfall kommt es aber darauf an, was vor Gericht und EuGMR durchsetzbar ist.

Grundsätzlich darf es in unserer Demokratie nicht zulässig sein, dass es für im Wesentlichen gleiche Arbeit unterschiedliche Arbeitsrechte gibt. Hier handelt sich um ein besonders skurriles und diskriminierendes Privileg der Amtskirchen, dessen Verzicht der Papst in seiner Freiburger Rede zu Recht eingefordert hat. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, sind doch vor Gott (und vor allem dem Gesetz!) alle Menschen gleich und gleich zu behandeln. Das kirchliche Arbeitsrecht der Amtskirchen (Selbstordnungsrecht) muss also eindeutig als anti-demokratisches Privileg weg! Es ist in zahlreichen Ausprägungen eklatant verfassungswidrig.



 

*******

Kommentar

München, 15.10.2011

Religion/Gesellschaft

Papst fordert Verzicht auf Privilegien – Teil 3: Bildung

von Georg Korfmacher, München

 

Ein gewaltiges Privileg der Catholica ist die Bildung mit all ihren kostenträchtigen und nachhaltigen Massnahmen, Diskriminierungen und Auswirkungen. Dessen ist sich auch der „pastore tedesco“ in Rom mit seinem epochalen Aufruf zu „totaler Redlichkeit“ bei dem Verzicht auf Privilegien der Kirche bewusst. Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg in jeder Hinsicht. 

 

            Nach der „heilsamen“ Säkularisierung seit Napoléon und der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche kam 1871 dann die Forderung des späteren Friedensnobelpreisträgers und Christen Ferdinand Buisson nach Laizität im gesamten öffentlichen Bildungswesen. Das war revolutionär, lag doch die Erziehung bis dahin fast ausschliesslich in den Händen des überwiegend katholischen Klerus. In der 3. Republik wurden also umgehend neue Bildungsinstitute geschaffen, die heute noch zu den besten des Landes gehören und, soz. als Nebeneffekt, insbesondere jungen Frauen die Möglichkeit zum Studium eröffneten. Konsequent wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt, Religion zur Privatsache erklärt mit der Folge, dass es keinerlei religiöse Unterweisung in öffentlichen Schulen gab, und nur noch qualifizierte Laien unterrichteten. Den Franzosen gefiel das so gut, dass das Bildungsideal zur Staatsraison mutierte. Bis heute.

            Eben zu jener Zeit verstrickte sich Bismarck in einen Kulturkampf mit der Catholica, der es schliesslich gelang, das Privileg der Bildung inkl. Religionsunterricht in das öffentliche Bildungswesen zu integrieren, über die Weimarer Verfassung, das Hitler-Konkordat von 1933 und unser GG bis heute. Was bei den Franzosen klar getrennt ist, wird bei uns  „partner-schaftlich“ gehandhabt, bis hin zur Finanzierung eines Privatfluges unserer Bildungsministerin zu einer kurzen Privataudienz auf Kosten aller Steuerzahler, also auch jener mehr als 40 % unserer Bürger, die an einer solchen religiösen Privatsache kein Interesse haben können. In einem konsequent laizistisch verfassten Staat ist so etwas nicht zulässig. Aber auch die Catholica sollte sich von solchen Praktiken distanzieren.

Schon in den Konzilsakten des II. Vatikanischen Konzils ist in Art. 76 festgehalten: „Doch setzt sie (die Kirche) ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden“. Einer Bildungsministerin ist zuzumuten, dass sie diese Selbstbescheidung der Catholica kennt und respektiert.

Aber nein, im bis heute gültigen Hitler-Konkordat ist Wahnsinn zur Methode zementiert: Priesterseminare, Lehrstühle und Religionslehrer werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert, aber von den Kirchen bestimmt. Das Konkordat trieft von diskriminierenden Privilegien der Kirchen, vom Hitler-Freund Pacelli besonders sorgfältig festgezurrt! Dagegen schon das
Vaticanum II: „Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, dass durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung erfordern.
“ Nichts anderes fordert der Papst heute. Das verlangen heute unsere demokratischen Spielregeln ebenso.

Auch das Urteil des BVerfG vom 16.5.1995; Aktenzeichen:1 BvR 1087/91 hat in seiner Begründung schon deutliche Zeichen gesetzt: „Art. 4 1 GG schützt die Glaubensfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des einzelnen, nicht des Staates“. Also doch, Religion ist Privatsache!

Bildung ist vom Staat zu leisten und schafft eine Situation, „in der der einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist.“ Und weiter: „Art. 4 1 GG verleiht dem einzelnen und den religiösen Gemeinschaften aber  grund-sätzlich keinen Anspruch darauf, ihrer Glaubensüberzeugung mit staatlicher Unterstützung Ausdruck zu verleihen. Aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 I GG folgt im Gegenteil der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen“. Demnach gilt für die Bildung im Allgemeinen dasselbe wie für das Kruzifix im Besonderen, denn „Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt.“ Noch deutlicher kann das oberste deutsche Gericht die Forderung des Papstes nach Verzicht auf das Privileg der Bildung nicht untermauern, denn unsere Rechtsnormen „untersagen die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger“ (BVerfG).

Und aus aktuellem Anlass noch eine Mahnung eines viel zu früh Verstorbenen: “Don't be trapped by dogma — which is living with the results of other people's thinking. Don't let the noise of others' opinions drown out your own inner voice”. (Steve Jobs in einer Rede an der Stanford University 2005) In der Übersetzung des Autors: „Tappe nicht in die Dogmenfalle – was nur leben mit den Erkenntnissen anderer bedeutet. Lass den Lärm anderer Überzeugungen nicht Deine innere Stimme abwürgen.“
           
 So ist der Rückzug der Politik aus der religiösen Bildung ebenso wie der Verzicht der Kirchen auf dieses Privileg ein Imperativ unseres demokratischen Staates und muss Ziel unserer Politik zum friedvollen Miteinander aller Bürger sein. Religiöse Bildung und Ausbildung sind reine Privatsache und somit in der Verantwortung der Eltern bzw. der jeweiligen Religionsgemeinschaften ausserhalb unserer öffentlichen Kindergärten, Schulen und Hochschulen.

 

 *******

Kommentar

München, 6.10.2011

Religion/Gesellschaft

Papst fordert Verzicht auf Privilegien – Teil 2: Dotationen

von Georg Korfmacher, München

 

Mit seiner Freiburger Rede, von R. Spaemann als „epochal“ eingestuft, hat der Papst die Latte mit seiner Forderung nach Abschaffung von Privilegien sehr hoch gelegt. Während deutsche Kirchenfürsten mit viel Geschrei aber tief geduckt darunter hinwegtauchen wollen, setzen demokratische Politiker und Laien zum grossen Sprung an: die Abschaffung der Dotationen bzw. Staatsleistungen.

 

Seit über 200 Jahren sind die Staatsleistungen in ihren verschiedensten Formen seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eine wundersame und üppig sprudelnde Finanzquelle. Zugegeben, die Materie ist komplex, aber keineswegs unlösbar. Man muss nämlich nur richtig lesen und rechnen können. Kaum einer blickt da allerdings richtig durch. Und so möchten es die Kirchen auch am liebsten halten. Nun erschien da 2010 in scheinbar wundersamer Vorsehung das Buch von Carsten Frerk: „Violettbuch Kirchenfinanzen“ im Alibri Verlag. Dieses bei seinem Erscheinen von Kirchenmännern wie Politikern weitgehend arrogant mit Nichtachtung bedachte Buch mutiert im Licht der Forderung des Papstes nach Verzicht auf Privilegien der Kirche geradezu zur „Bibel der Entweltlichung“, zum Vademecum der Kirchenfinanzen. Dieses sorgfältigst recherchierte und redigierte Nachschlagewerk legt die Karten offen, in die sich die Amtskirchen nicht hineinschauen lassen wollen, erklärt Hintergründe und Zusammenhänge. Ein Muss für alle, die sich mit der epochalen Forderung des Papstes auseinandersetzen wollen oder müssen.

Nach der authentischen Aussage des Papstes hat die Säkularisierung zur Läuterung und inneren Reform der Kirche wesentlich beigetragen. Dabei nennt er ausdrücklich die Enteignung von Kirchengütern und Streichung von Privilegien. Eine solche Säkularisierung „bedeuteten nämlich jedes Mal eine tief greifende Entweltlichung der Kirche, die sich ja dabei gleichsam ihres weltlichen Reichtums entblößte und wieder ganz ihre weltliche Armut annahm“. Wer hätte je gedacht, dass der Papst seinem älteren Bruder widerspricht, der in einem Spiegel-Interview die heilsamen Enteignungen als Plünderungen bezeichnet hatte. „Ja“, sagt der Papst, „es gibt Anlass, sich zu ändern. Es ist Änderungsbedarf vorhanden“.

Mit seiner epochalen Aufforderung wischt der Papst elegant jede Diskussion darüber vom Tisch, wie sich die Kirche eigentlich angeeignet hat, was dann Napoléon enteignet hat. Dabei hat dieser Mann recht klug gehandelt, indem er alles Gemeinnützige der Kirche nicht nur belassen, sondern sie in diesen Werken sogar unterstützt hat. Allerdings unter strenger staatlicher Kontrolle. Und da müssen wir in Deutschland endlich hin. Wer der Gemeinschaft ohne Ansehung von Stand, Rasse, Herkunft oder Glauben Gutes tut, der soll durchaus auch von allen unterstützt werden, privat oder aus öffentlichen Steuergeldern, wenn sozial verträglich und demokratisch.

„Um ihrem eigentlichen Auftrag zu genügen, muss die Kirche immer wieder die Anstrengung unternehmen, sich von der Weltlichkeit der Welt lösen“. Inakzeptabel ist die Privilegierung einiger weniger, weil dadurch alle anderen diskriminiert werden. Über keinem schwebt ein Heiligenschein, wir alle sind dem Grundgesetz § 140 verpflichtet. Die Staatsleistungen sind abzulösen! Seit über 90 Jahren.         



 *******

Kommentar

München, 2.10.2011

Religion/Gesellschaft

Papst fordert Verzicht auf Privilegien – Teil 1: Kirchensteuer

von Georg Korfmacher, München

 

Unsere Kirchensteuer verdanken wir dem schnauzbärtigen Bismarck. Heute ist sie nur viel ausgeschliffener. Für alle ist das Thema zum Kotzen. Für die einen, weil es für sie ein Brechmittel ist, für die anderen, weil es ihnen sattes Leben garantiert und sie unbedingt daran festhalten wollen. Der Papst hat sie nun alle aufgerüttelt. Die Kirche soll sich von Privilegien trennen. Und die Kirchensteuer ist ein solches Privileg.

 

Hätte das Oberhaupt der Catholica das Thema der Privilegien von Beginn seiner Reise an thematisiert, wäre ihm ein Riesenerfolg sicher gewesen. Alle hätten ihm zugehört und möglicherweise sogar zugejubelt. So hat er nur seine Mitbrüder am

Ende seiner Pastoralreise in tiefe Verwirrung gestürzt. Hilflos wiegeln Zollitzsch et al ab, während der Papst endlich öffentlich ausspricht, was er schon immer meinte:„Wissen Sie, was das größte Problem der Kirche in Deutschland ist?“, hatte der ehemalige Erzbischof von München seinen Gesprächspartner Robert Spaemann einmal gefragt. Seine Antwort: „Sie hat zu viel Geld.“ (alle Zitate von R. Spaemann nach seinem Interview in DIE WELT vom 29.9.2011) Und damit sind wir beim Thema.

                Eine Quelle des nie versiegenden Geldstromes ist die Kirchensteuer. Sie war von Bismarck im Zuge seines Kulturkampfes mit Papst Pius IX. eingeführt worden. Er wollte die Kirchen von bis dahin kontroversen Zahlungen unabhängig und lebensfähig machen. Im Grunde wollte er das Thema Kirche loswerden. An sich ist das, was wir scheinheilig Kirchensteuer nennen, nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag, den jeder Christ der Amtskirche zwangsweise abführen muss. Über fein formulierte Verträge fungiert der Staat dabei als Inkassostelle und kassiert eine satte Inkassogebühr für einen Knopfdruck-Service, weil ihm ja alle relevanten Informationen frei Haus geliefert werden. Weitere Hilfsbüttel sind die Arbeitgeber, die die Kirchensteuer zwangsweise einbehalten und hoffentlich dann abführen. Der Dumme ist immer der deklarierte Christ.

               Sicher gibt es viele Christen, die möglicherweise sogar gern ihre Kirchenoberen finanzieren, wie das schon Paulus von Tarsus von seinen jungen Christengemeinden forderte. Aber doch wohl auf freiwilliger Basis! Versucht man einem Brasilianer, Italiener, Portugiesen oder wem auch immer das deutsche Kirchensteuersystem zu erklären, erntet man nur ungläubiges Kopfschütteln bis schroffe Ablehnung.Auch in Frankreich und dem Rest der Welt kann man fröhlich Christ sein ohne Kirchesteuerzwang und ohne Ausschluss von der Kirche, wenn man nicht zahlen kann oder will. Gleiches Recht für alle? Und so ist auch für Robert Spaemann die Kirchensteuer im Fadenkreuz. „Das Skandalöse bei unserer (deutschen) Kirchensteuer ist hingegen, dass der, der keine Kirchensteuer mehr zahlt, exkommuniziert ist“, entrüstet sich der dem Papst sehr nahestehende Philosoph und Theologe. Auch nach ihm muss die Kopplung zwischen Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer fallen. Denn das ist der für jeden Demokraten unakzeptable Skandal: die Meldung einer staatlichen Behörde an die Kirche bewirkt das Seelenunheil eines gläubigen Menschen.Das ist eine Verquickung, die nach demokratischem und aufgeklärtem Verständnis unseres Staates nicht sein darf. Der Staat darf in das Seelenheil eines Menschen nicht eingreifen! Das verstösst schlicht und einfach gegen unser Grundgesetz. Und das gerade in Deutschland!

                Dabei ist schon in den Konzilsakten des II. Vatikanischen Konzils in Art. 76 festgehalten: „Doch setzt sie (die Kirche) ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung

von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, dass durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung erfordern. Schon aus diesem Gesichtspunkt muss der Einzug des Mitgliedsbeitrages der Kirchen mit seinen Auswirkungen für das ersönlichkeitsrecht aufhören. Wie jeder Verein muss die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge selber eintreiben, wenn sie das für richtig hält, und sich nicht feige hinter dem Staat und seiner Macht verstecken.

                 Tatsache aber ist, dass die deutschen Bischöfe trotz anderer Meinung des Pontifex Maximus nach wie vor mit der Drohung der Exkommunikation das Geld ihrer Gläubigen erzwingen wollen. Der Fall Zapp (2007) ist nur ein Beispiel für die unredliche Haltung hier der Catholica. Ein katholischer Fussballer verliert nicht seinen Glauben, wenn er aus seinem Verein austritt. In der Catholica ist das anders. Wenn ein Katholik aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Gesellschaftsform, die sich die Catholica für gewisse Bereiche ihres Vermögens zugelegt hat, austritt, schliesst man ihn automatisch von einem Kern seines Glaubens aus, nämlich vom Abendmahl, das ja nach christlicher Lehre von Jesus selbst als zentrales Ereignis seiner Gemeinschaft eingesetzt wurde. Der Staat darf nicht Handlanger solcher kirchlicher Strafen sein, zumal aus dem Vatikan bekannt ist, dass Kirchenzugehörigkeit auch ohne Kirchensteuern möglich ist.Was für die Kirche ein Privileg ist, nämlich die relativ billige und komfortable Eintreibung ihrer Mitgliedsbeiträge mit der Macht des Staates, bedeutet für den Staat einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte seiner Bürger und ist daher abzuschaffen.

           Das Privileg der Kirchensteuer ist längst ein Politikum geworden, selbst wenn x Juristen aller Couleur dazu x² Meinungen aller Art haben und deutsche Bischöfe und übereifrige Gefolgsleute verzweifelt Zeter und Mordio zum Himmel schreien.                                                                                                     



*******

Kommentar

München, 29.9.2011

Religion/Gesellschaft

Papst lässt die Katze aus dem Sack

von Georg Korfmacher, München

 

Sozusagen auf den letzten Drücker, ganz knapp vor seinem Rückflug, hat der Papst die Lunte an eine Sprengladung gelegt, die erst mit etwas Verzögerung zündet. Er fordert von den deutschen Katholiken den Verzicht auf Privilegien, um wieder zum wahren Glauben und dessen überzeugender Verkündung zurückzufinden.

 

Nun ist die Katze aus dem Sack, offiziell bestätigt durch das Presseamt des Heiligen Stuhls. Der Papst fordert die Entweltlichung der Kirche. Ein neuer Begriff, den viele Menschen in Deutschland bejubeln, andere aber in tiefe Verwirrung stürzt. „Jeder Christ und die Gemeinschaft der Gläubigen sind zur stetigen Änderung aufgerufen“, so das Oberhaupt einer Kirche, die sich gerade in Deutschland in satten und „selbstgenügsamen“ Pfründen und Privilegien eingerichtet hat. „Um ihre Sendung zu verwirklichen,…, hat sie sich gewissermaßen zu „entweltlichen“.

In seiner ihm eigenen Wortakrobatik sagt der Papst, was er schon lange meint, dass nämlich die Kirche „Organisation und Institutionalisierung größeres Gewicht als ihrer Berufung zur Offenheit“ gibt. Und dann ein völlig neuer Ton, bei dem so manchem Kirchenoberen in unserem Land das Trommelfell geplatzt sein muss: „Die Geschichte kommt der Kirche in gewisser Weise durch die verschiedenen Epochen der Säkularisierung zur Hilfe, die zu ihrer Läuterung und inneren Reform wesentlich beigetragen haben.“ Säkularisierung als Heilmittel für die Kirche! „Die Säkularisierungen - sei es die Enteignung von Kirchengütern, sei es die Streichung von Privilegien oder Ähnliches - bedeuteten nämlich jedes Mal eine tiefgreifende Entweltlichung der Kirche, die sich ja dabei gleichsam ihres weltlichen Reichtums entblößte und wieder ganz ihre weltliche Armut annahm.“ Er fordert eine Armut, „die sich zur Welt geöffnet hat, um sich von ihren materiellen Bindungen zu lösen, und so wurde auch ihr missionarisches Handeln wieder glaubhaft.“ Der historische Bezug ist brand-aktuell.

Damit bestätigt der Papst die Forderung säkularer und laizistischer Demo-kraten nach Abschaffung von Privilegien der „Amtskirchen“, die über die einseitige Bevorzugung der christlichen Religion hinaus alle anderen Religionen und Meinun-gen diskriminieren. In unerwarteter Offenheit postuliert der Papst: „Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“ Wohl gesprochen, aber dann bitte auch konsequent seitens der christlichen Kirchen und auch seitens unseres Staates, der sich vielerorts und viel zu viel in „partnerschaftliche“ Beziehungen mit diesen Kirchen eingelassen und eingerichtet hat.

            Beruhigend fügt er noch flugs hinzu: „Es geht hier nicht darum, eine neue Taktik zu finden, um der Kirche wieder Geltung zu verschaffen.“ Es gehe nur um die Suche nach der „totalen Redlichkeit“, um das Abstreifen, „was nur scheinbar Glaube, in Wahrheit aber Konvention und Gewohnheiten sind.“ Na, dann wohlan! Helfen wir der Kirche beherzt, ihre Weltlichkeit abzulegen: In Sachen Einzug der Mitgliedsbeiträge ihrer Gläubigen als Steuer durch den Staat mit üblen Folgen bei Nichtzahlung, Kirchenleistungen für längst abgegoltene Enteignungen durch Napoléon, Konkordat mit dem teuflischen Beigeschmack Hitler’scher Einflussnahmen aller Art, Bildung und Medien als besonderes Tummelfeld indoktrinierender Beeinflussung aller, insbesondere junger Menschen, gleiches Recht für alle im zivilen wie im arbeitsrechtlichen Bereichen, kein religiöser Bezug in Recht und Gesetz und vieles mehr.

            Während aufrichtige Demokraten sich noch die Augen ob solcher Töne des Papstes reiben, schreien Bischöfe und besonders eifrige Christen irritiert Zeter und Mordio. Gerade das „deutsche Unikat der Kirchensteuer“ sichert den Kirchenoberen ein sattes Leben. Allerdings darf man nicht übersehen, dass der Vatikan mit seinem Prunk und Protz, mit Tiara und Tatütata, mit dem zunehmenden und medienwirksamen Circus Maximus für den Pontifex Maximus nicht unbedingt das beste Vorbild für diese neue Armut ist.

Die Tür zu einem säkularen, laizistischen Staat ist aber unwiderruflich jetzt auch in Deutschland weit aufgestossen. Leben wir auch in unserem Land laizistische Demokratie mit Einbeziehung und Respekt aller Bürger und nur dem Menschen und Recht als Richtschnur und Schiedsrichter verpflichtet!